Am 25. Mai 2018 ist die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) in Kraft getreten. Diese ergänzt und erweitert den Umfang des Datenschutzes, wie er bisher durch das Datenschutzgesetz geregelt war. Die EU DS-GVO gilt für alle, die in irgendeiner Form Kundenkontakt haben und daher personenbezogene Daten erheben müssen, oder mit besonders schützenswerten Daten (z.B. Gesundheitsdaten) zu tun haben. Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind primär für die Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzrecht zuständig. Mit der EU DS-GVO wurden die Bußgeldrahmen für Datenschutzverstöße drastisch erhöht.
Schutz der personenbezogenen Daten
Externer Datenschutzbeauftragter
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